Parkpflegewerk

Stellungnahme des Förderkreises Historischer Waldbachfriedhof zum überarbeiteten Entwurf für das Parkpflegewerk,

Stand Septemberg 2024.

 

In der vorangegangenen Fassung des Entwurfs haben wir Einspruch eingelegt gegen die dort formulierte Feststellung, dass keine exotischen Bäume gepflanzt und vor allem abgegangene Altbäume in den Freiflächen nicht ersetzt werden sollen. Daraufhin wurde uns mitgeteilt, dass Frau David gemeinsam mit Herrn Claussen eine kompromissfähige Neuformulierung erarbeiten würde.

Das ist leider nicht geschehen. Der überarbeitete Entwurf fordert weiterhin, in den Freiflächen die abgegangenen Bäume nicht zu ersetzen, sondern diese Flächen langfristig denkmalgerecht weiterzuentwickeln. Das bedeutet, dort wieder langfristig Grabreihen anzulegen und die Felder mit Baumreihen einzufassen. Abgesehen davon, dass der Bedarf für so viele Gräber zukünftig nicht vorhanden ist, würde das dem Beschluss einer extensiven Nutzung widersprechen. Der Waldbachfriedhof, der von der Bevölkerung ausdrücklich für seinen gewachsenen Parkcharakter geschätzt wird, würde diesen durch verödete Freiflächen vollkommen verlieren. Uns war immer an einem ausgewogenen Verhältnis zwischen Park und Bestattungsort gelegen und der Technische Ausschuss hat uns in dieser Auffassung in seinem Beschluss im Februar 2022 bestärkt.

Wir stimmen dieser Forderung also nicht zu. Sie wurde in den Sitzungen der Arbeitsgruppe auch nicht so erhoben, was in den Protokollen nachzulesen ist. Dem hätten wir nie zugestimmt. Es wurde vielmehr vereinbart, dass abgegangene Bäume auf historischen Gräbern nicht ersetzt werden und nur einzelne Grabfelder (Feld 9 und Feld 17) rekonstruiert werden, sowie die Gräberreihe westlich des jüdischen Friedhofs.

Nicht aus Überzeugung, sondern um unsere Kompromissbereitschaft zu signalisieren, haben wir diesem Vorschlag zugestimmt. Aus dem gleichen Grund sind wir mit der Wiederherstellung der Baumreihen an den Hauptachsen einverstanden. Wir sind aber entschieden gegen eine langfristige Veränderung des Waldbachfriedhofs in den Zustand, wie er in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts bestand, als er noch alleiniger Bestattungsort der Stadt war. Das würde seine Entwicklung bis in die Gegenwart, die Teil des Denkmals ist nicht respektieren. Es gibt nach dem Denkmalschutzgesetz auch keine Verpflichtung dazu. Es handelt sich lediglich um die Idealvorstellung der Planerin. Die kann man teilen, wir tun dies ausdrücklich nicht.

Außerdem stören wir uns immer noch am Begriff „exotische Bäume“. Es sollen nur heimische Baumarten gepflanzt werden. Natürlich müssen nachgepflanzte Bäume im Habitus zur Umgebung passen und man kann den Schwerpunkt auf heimische Gehölze legen. Es macht aber keinen Sinn, sich durch eine solche Formulierung unnötig einzuschränken, wenn man gar nicht absehen kann, welche Baumarten in Folge des Klimawandels noch zukunftsfähig sind.

Abschließend stellen wir enttäuscht fest, dass wichtige Anliegen des Förderkreises in diesem überarbeiteten Entwurf des Parkpflegewerks weiterhin nicht berücksichtigt werden. Wir sind mit diesem Entwurf der Endfassung des Parkpflegewerks nicht einverstanden.

Um es auf den Punkt zu bringen:

Wir erwarten konkret, dass an Standorten abgängiger Bäume in den Freiflächen mit neuen Bäumen nachgepflanzt werden darf. Nur so kann der Parkcharakter des Friedhofes zukünftig erhalten werden. Würde man die Freiflächen ohne Bäume belassen, wären sie anschließend funktionslos und öde. Es besteht dann die Wahrscheinlichkeit, dass durch die vorgeschlagene Reihenbelegung der Parkcharakter des Friedhofs zerstört würde, obwohl es angesichts der Kapazitäten auf dem Weingartenfriedhof hierzu keinerlei Bedarf gibt.

Die Kernfrage lautet: Soll, entsprechend der ursprünglichen Nutzung, ausschließlich der Friedhofscharakter langfristig wieder hergestellt werden oder soll der sich in den letzten Jahrzehnten herausgebildete Parkcharakter mit hoher Aufenthaltsqualität gleichberechtigt aufrechterhalten werden?

Die Gremien der Stadt haben sich eindeutig für den gleichberechtigten Doppelcharakter des Waldbachfriedhofs, als Friedhof und Park, ausgesprochen. Es gibt weder eine Pflicht noch eine Notwendigkeit zur Wiederbelegung der Freiflächen mit Gräbern, wie es auch nicht untersagt sein kann, abgängige Bestandsbäume klimagerecht – im Sinne der Nachhaltigkeit – zu ersetzen.

Die Beschränkung auf heimische Baumarten reicht angesichts des eintretenden Klimawandels nicht mehr aus. Der Klimawandel verlangt, dass jetzt und in Zukunft auch passende, klimagerechte, fremdländische Baumarten zugelassen werden. Der Begriff „exotische Bäume“ löst dieses Problem nicht. Exotische Bäume sind ohnehin nicht geplant.

Aus Sicht der Denkmalpflege kann der Parkcharakter des Waldbachfriedhofs nicht in Frage gestellt werden. Dieser hat sich historisch über Jahrzehnte hinweg entwickelt und ist für sich genommen schützenswerter Teil des Denkmals.

Offenburg, den 26.09.2024

 

Cornelia Kalt-Jopen, Thomas Bauknecht, Heinrich Meyer, Hans-Martin Einstein